Durch die heutigen Beschlüsse des Landeskabinetts stehen die Weichen auf grün für einen Start in eine sportliche Fußballrückrunde. Ab dem 4. März muss auf Sportanlagen unter freiem Himmel dann kein Test- oder Immunisierungsnachweis mehr vorgelegt werden (gilt für alle Sportarten). Im Außenbereich gelten also insgesamt keine Zutrittsbeschränkungen mehr und es steht dem Rückrundenbeginn am 20. März mit Heimspiel gegen