Sportgericht verhängt Platzsperre in Criewen

06.10.2016

Die gestrige Sportgerichtsentscheidung wurde mit größter Härte ausgesprochen. So belegte das Gericht neben einer persönlichen Strafe (5 Spiele, 250 Euro) den Verein mit einer Platzsperre von zwei Heimspielen der ersten Männermannschaft. Damit wurde auf Verstoß gegen die „Bewährungsauflage“ erkannt, welche sich nun noch um ein weiteres Jahr verlängert. Ursächlich für das Urteil war aus Sicht des Gerichtes eine Beleidigung des Schiedsrichterassistenten mit den Worten „Ihr seid alles Blindpesen.“ und die Glaubhaftmachung einer Bedrohung mit den Worten „…sonst komm ich Dir dahin.“, was sich zusammen beim Spiel am 27. August 2016 gegen Angermünde II zugetragen haben soll. Die plausible Darstellung des Assistenten ließ das Gericht nicht zweifeln, obwohl der Beschuldigte die Bedrohung stets vehement verneinte. Nach den letzten verbalen Entgleisungen im Januar/Februar des Jahres von Vereinsmitgliedern gegenüber Schiedsrichtern sah sich das Gericht nun in der Pflicht hart durchzugreifen.
Der Vereinsvorstand wird nach Lesen der schriftlichen Urteilsbegründung das Einlegen von Rechtsmitteln prüfen und bittet hierzu um Zurückhaltung von schädigenden Kommentaren von Vereinsmitgliedern in sozialen Netzwerken.


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